Teilkasko oder Vollkasko?
Zunächst einmal ist die Kasko Versicherung keine Pflichtversicherung. Der Abschluss ist freiwillig und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung kann in Teilkasko und Vollkasko unterteilt werden.
Die Kfz Teilkasko Versicherung
Die Kfz Teilkasko deckt Schäden am eigenn Auto ab. Brand und Explosion des Auto werden abgesichert. Diebstahl des Wagens und Einbruchdiebstahl sind ebenfalls abgedeckt. Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben, sind ebenfalls versichert.
Die Kfz Vollkasko Versicherung
Die Kfz Vollkasko Versicherung ergänzt das Angebot der Teilkasko Versicherung. Rechtlich handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsteile. Vollkasko ist geben, wenn außerdem durch Fremde Vandalismus am Fahrzeug verübt wurde. Wichtigster Unterschied zur Teilkasko ist, dass selbstverschuldete Unfälle mitversichert sind.